Koordinator nach Baustellenverordnung (SiGeKo)
Grund der Bestellung eines SiGeKo“:
Auf Grund der Baustellenverordnung sind Bauherren verpflichtet bei einem Einsatz von mindestens zwei Unternehmen auf einer Baustelle einen geeigneten Sicherheitskoordinator (SiGeKo) zu bestellen.
Ferner gilt die Pflicht zur Bestellung eines geeigneten Baustellenkoordinators (SiGeKo) nach § 2 der Baustellenverordnung, wenn folgende Kriterien zutreffen:
- Die Bauzeit mehr als 30 Arbeitstage beträgt und mehr als 20 Beschäftigte gleichzeitig auf der Baustelle beschäftigt sind
oder:
- Besonders gefährliche Arbeiten ausgeführt werden (Arbeiten mit Gefahrenstoffen, Arbeiten in beengten Bereichen oder Arbeiten in der Höhe)
- Die Arbeitsdauer auf der Baustelle voraussichtlich mehr als 500 Personentage überstreitet
Abschließend ist festzuhalten, dass ein geeigneter Koordinator nach Baustellenverordnung (SiGeKo) immer notwendig wird, wenn mehrere Gewerke (ausführende Firmen) gleichzeitig oder nacheinander auf der Baustelle beschäftigt werden.
Vorgehensweise und Ablauf:
Grundsätzlich sollte bereits während der Planungsphase ein geeigneter Koordinator nach Baustellenverordnung (SiGeKo) beauftragt werden. Dieser sollte bereits frühzeitig die Risiken während der Bauausführung, als auch die späteren Risiken erkennen und im Zuge der Planung besprechen. An dieser Stelle ist es möglich sicherheitsrelevante Bauteile, wie ein Geländer oder ein Sekurantensystem etc. zu planen.
Sobald die Ausführungsphase startet ist es ratsam den gleichen Koordinator (SiGeKo) für die Begleitung der Baumaßnahme zu beauftragen. Dieser stellt während der Bauausführung sicher, dass alle sicherheitsrelevanten Aspekte berücksichtigt werden und der Arbeitsschutz bestmöglich gewährleistet wird. Ferner sollte er mit seiner Präsenz oder Beratung dazu beitragen, dass Unfallrisiko zu minieren.
1) Anfrage und Prüfung der Notwendigkeit
2) Besprechung des Bauprojekts und der Leistungen
3) Angebotsunterbreitung
4) Beauftragung der Leistung
5) Durchführung der bestellten Leistung
Inhalt unserer Leistung:
Während der Planungsphase
- Koordination der Maßnahmen gemäß § 4 – Arbeitsschutzgesetz
- Beurteilung der wechselwirkenden Sicherheits- und Gesundheitseinflüsse während der Bauphase
- Ggfs. Erstellung einer Baustellenordnung und Beratung bei der Baustelleneinrichtung (notwendige Vorrichtungen)
- Erstellung der Unterlagen für spätere Arbeiten bei Instandhaltungsnotwendigkeit der Bauteile
- Erstellung eines SiGe-Plans (Sicherheit- und Gesundheitsschutzplan)
- Bei Notwendigkeit Erstellung der Vorankündigung und Übersendung an die zuständigen Behörden
Während der Bauphase
- Vervollständigen und Aushängen des SiGe-Plans, der Vorankündigung und der Baustellenordnung
- Bei Notwendigkeit: Fortschreibung und Aktualisierung der Dokumente
- Regelmäßige Baustellenbegehung inkl. Kontrolle der sicherheitsrelevanten Aspekte, sowie Protokollierung
- Austausch in Hinblick auf sicherheitsrelevante Aspekte mit den Bauherren und den beauftragen Firmen
- Ggfs. Unterweisung der beauftragen Firmen
- Vervollständigen der Unterlagen für spätere Arbeiten
- Abschlussbericht an den Bauherren zur Dokumentationszwecken
Kosten:
- Je nach Projektgröße, Projektvolumen, Projektdauer und Projektkomplexität variieren die Preise für die bestellten Leistungen
- Wir verfolgen eine offene und ehrliche Kommunikation, weshalb wir Ihnen ein transparentes Angebot für Ihr Vorhaben erstellen
- Unsere Angebote beinhalten keine versteckten Kosten oder Nachträge
- Unser Ziel ist eine zufriedenstellende und langfristige Zusammenarbeit mit unseren Kunden
Sollten Sie Fragen zu den Kosten haben oder ein individuelles Angebot wünschen, sprechen Sie uns gerne an.
